Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Schildmeyer legt bei eigenem Verhalten sowie unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen größten Wert auf die Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze und Regelungen.
Schildmeyer bietet hierfür allen Mitarbeitern und außenstehenden Dritten die Möglichkeit, etwaige Gesetzesverstöße und Missstände bei Schildmeyer zu melden. Mögliches Fehlverhalten oder Verstöße können direkt an Schildmeyer gemeldet werden. Alle eingehenden Meldungen werden umgehend geprüft und höchst vertraulich behandelt. Verdachtsfälle werden untersucht und Verstößen wird nachgegangen.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll sicherstellen, dass Hinweisgeber,
die Verstöße gegen Gesetze, Regelungen oder interne Richtlinien nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, vor
Benachteiligungen geschützt sind. Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen
angemessene Mechanismen für die Meldung von Verstößen schaffen und
sicherstellen müssen, dass Hinweisgeber vertraulich und ohne Sanktionen
handeln können.
Schutz der Hinweisgeber
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz ist es untersagt, Hinweisgeber zu
benachteiligen. Das schließt Disziplinarmaßnahmen, Kündigungen oder
andere negative Auswirkungen auf die berufliche Situation der Hinweisgeber
ein. Wir verpflichten uns dazu, die Identität von Hinweisgebern zu schützen
und sicherzustellen, dass Meldungen vertraulich behandelt werden. Den
Zugriff auf Ihre abgebenden Meldungen haben nur unsere
Meldestellenbeauftragten.
Unsere Meldestelle: Ihre Ansprechpartner
In diesem Zusammenhang haben wir eine Meldestelle eingerichtet, die Ihnen
als Anlaufstelle für die Meldung von Fehlverhalten oder Unregelmäßigkeiten
dient. Diese Meldestelle wird von Ann-Kathrin Squarra und vertretend von
Holger Scholz geleitet und steht Ihnen zur Verfügung, um Fragen zu
beantworten und Meldungen entgegenzunehmen.
Schreiben Sie Ihre Meldungen an: hinweise@w-schildmeyer.de
Telefon Ann-Kathrin Squarra: 05731 7600-13
Telefon Holger Scholz: 05731 7600-81