Allgemeine Einkaufsbedingungen der W. Schildmeyer GmbH & Co. KG (Stand 01/2014)
Für unsere Bestellungen gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, folgende Bedingungen:
I. Einkaufsbedingungen
- Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Lieferanten sind ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Dies gilt bei laufenden Geschäftsverbindungen auch im Falle eines Vertragsabschlusses, der mündlich, per Telefon, per Telefax, per E-Mail oder mit anderen Telekommunikationsmitteln erfolgt.
- Von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferanten sind nur im Einzelfall gültig und auch nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Eine Annahme des Vertragsgegenstandes/Waren durch uns ersetzt diese schriftliche Bestätigung nicht.
II. Auftragsbestätigung
- Angebote des Lieferanten haben kostenlos zu erfolgen.
- Bestellungen sind grundsätzlich schriftlich mit Angabe des in Rechnung zu stellenden Preises zu bestätigen. Die Bestell- und die Artikel-Nummer sind in Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung, letztere in doppelter Ausführung, grundsätzlich zu wiederholen.
- Unsere Bestellungen sind widerruflich, solange nicht die Bestätigung ihrer unveränderten Annahme bei uns eingegangen ist. Abweichungen von der Bestellung sind in der Auftragsbestätigung deutlich zu kennzeichnen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarten Preise sind Festpreise ausschließlich Mehrwertsteuer und inklusive der Kosten einer Transportschäden ausschließenden Verpackung und verstehen sich frei dem in der Bestellung angegebenen Bestimmungsort. Das Risiko nach Vertragsschluss eintretender Kostenerhöhungen aller Art trägt der Lieferant. Preiserhöhungen sind auch dann ausgeschlossen, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll oder erfolgt.
- Zahlungsfristen beginnen mit der beanstandungslos von uns angenommenen Lieferung oder Leistung und dem Rechnungseingang. Für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist die Absendung der Zahlungsmittel durch uns ausreichend. Sie enden mit der Absendung der Zahlungsmittel durch uns.
IV. Verpackung und Gefahrübergang
- Die gelieferte Ware ist verpackt anzuliefern, sofern ihre Natur eine Verpackung bei der Beförderung erfordert. Die Verpackung muss beförderungssicher sein sowie den für die gewählte Transportart geltenden Beförderungsbestimmungen und etwaigen in unserer Bestellung genannten Verpackungsvorschriften entsprechen.
- Jede Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an dem in der Bestellung genannten Bestimmungsort auf uns über, es sei denn, wir haben den Transport ausnahmsweise mit eigenem Personal oder durch eine von uns beauftragte Spedition selbst durchgeführt.
V. Lieferfristen
Vereinbarte Liefertermine bzw. Lieferfristen sind verbindlich und vom Lieferanten unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhalten von Lieferterminen bzw. Lieferfristen sind wir berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer dem Lieferanten gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn den Lieferanten an der Termin- bzw. Fristüberschreitung kein Verschulden trifft. Ansprüche auf Schadensersatz unsererseits bleiben hiervon unberührt.
Die Annahme verspäteter Lieferungen oder Leistungen enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Sämtliche durch verspätete Lieferungen oder Leistungen entstandenen Mehrkosten hat uns der Lieferant in jedem Falle, insbesondere auch bei Rücktritt, zu ersetzen.
Im Übrigen haftet der Lieferant im Falle der Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Liefertermine bzw. Lieferfristen nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.